Mindest-Anforderungen Mälzerei-Zertifikat
Von der Braugerste/Brauweizen bis zum ausgelieferten Fertig-Malz
maltCert-Zertifikat das unabhängige Gütesiegel für gelebte Qualität
Unser maltCert-Zertifikat wird am Ende einer mit dem Brauerei-/Mälzereikunden vereinbarten, erfolgreichen Auditierung einer Mälzerei erteilt und dem Mälzerei-/Brauereikunden zusammen mit einem ausführlichen Bericht zur Verfügung gestellt.
Vielfach sind heute Unternehmen der Getränkeherstellung nach DIN ISO, HACCP oder IFS zertifiziert. Damit haben sich diese Unternehmen verpflichtet, nach einer vereinbarten Struktur zu handeln und bestimmte Vorgaben einzuhalten.
Dies beinhaltet aber nicht automatisch eine bessere Qualität der erzeugten Produkte.
An dieser Stelle beginnt unsere Arbeit, denn wir machen den Praxistest!
Wir prüfen die Fakten vor Ort durch ein ausführliches Praxis-Qualitätsaudit. Dabei kommt eine Checkliste zum Einsatz, die genau das hinterfragt, was für die einzelne Brauereien wichtig ist. Ein beratendes Vorgespräch mit der Brauerei klärt vorher ab, welche Spezifikationen qualitativer und vertragsrechtlicher Art, verifiziert werden sollen, und wo mögliche Schwerpunkte zu setzen sind.
Wir sehen unsere Tätigkeit als unabhängiger Dienstleister für Brauereien, und Mälzereien mit dem Ziel der Erhöhung von Qualitätssicherheit, Transparenz, Kostenkontrolle und Produktsicherheit.
Für die Erteilung des maltCert-Zertifikats stellen wir über ein Punktesystem Mindestanforderungen an die Mälzerei. Nur wenn diese erfüllt werden ist die Erteilung unseres Gütesiegels möglich.
Nachweis eines gelebten, in der täglichen Praxis angewendeten, kundenorientierten Konzeptes :
- zur Qualität vom Gersteneinkauf über Gersten-Annahme und Lagerung, Malz Produktion, Lagerung und Kundenspezifische Mischung und Verladung bis
Transport Fertigmalz zum Kunden - zur qualitätsorientierten, perspektivischen und kundenorientierten Sortenpolitik
- zur Durchsetzung durchgängiger Hygieneanforderungen und nachhaltiger Schädlingsbekämpfung vom Braugerstenerzeuger bis zur Malzannahme in der Brauerei
- zur Beachtung der einschlägigen Sicherheits- und lebensmittelrechtlichen Bestimmungen hinsichtlich „gefährliche Stoffe“ und "Zusatzstoffe"
- zur eindeutigen Rückverfolgbarkeit des fertigen Malzes
- zur Bewertung und Minimierung von Risiken rund um den gesamten Wertschöpfungsprozess
- zur Nachhaltigkeit der Unternehmensführung hinsichtlich
Lieferantenauswahl, Produktionsmethoden und Energieeinsatz
