Allgemeine Geschäftsbedingungen maltCert Institut

maltCert Institut GmbH

maltCert Institut©, maltCert-Risk©, maltCert-Expert©, maltCert-MeEM©, maltCert-Consult©, maltCert©, maltCert-CIP©, maltCert-Stresstest©, maltCert-SELECT©, sowie alle Logos und Bilder sind Urheberrechtlich geschützt !

Präambel:

Alle unsere Texte/Veröffentlichungen stellen Meinungsbeiträge des Autors dar. Die Inhalte werden sorgfältig recherchiert, fair und auf Basis persönlicher Expertise und gelebter Erfahrungen erstellt. Sollten einzelne Meinungsäusserungen nicht geteilt werden, dann melden Sie sich gerne bei uns. Wir legen dann nicht nur unsere Meinung dar, sondern ergänzen diese gerne mit Fakten, Fakten, Fakten. Wir freuen und über jede Rückmeldung!Diese Präambel verweist ausdrücklich auch auf unser Impressum (siehe unten rechts).

Die folgenden AGB´s sind nicht anwendbar auf redaktionelle Inhalte und Tätigkeiten.

AGB

bei Aufträgen/Verträgen/Dienstleistungen etc.

§1 Wirkungsbereich

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr mit Kunden, im Folgenden auch als "Klienten" bezeichnet. Die AGB werden vom Klienten automatisch durch die Auftragserteilung/Auftragsannahme bzw. Leistungserbringung anerkannt. Sie gelten für die Dauer der Geschäftsbeziehung.

Unsere langfristig orientierten Leistungen (Beratungen/ CIP/ Rismanagement oder Teile daraus usw.) haben immer eine Laufzeit von mind. 12 Monaten ab Erstabrechnung und verlängern sich danach automatisch bei Fortbestand und durchgängiger Erbringung der Leistungen/Teilleistungen um das nachfolgende Kalenderjahr. Eine Kündigung muß, zur Planbarkeit unserer Leistungen, schriftlich bis zum 30.03. des aktuellen Jahres für eine Beendigung des Vertrages zum 31.12. des aktuellen Jahres erfolgen. Der Vertrag verlängert sich ansonsten um ein weiteres Jahr. Die fortzuschreibenden Leistungen und Vergütungen orientieren sich an den zuletzt erfolgten Leistungen und Abrechnungen.

Bei Behördenaufträgen und Presseanfragen basieren unsere Leistungen auf frei verhandelbaren Individualvereinbarungen, diese werden zu Ihrer Wirksamkeit zwingend von uns schriftlich per Email bestätigt, ansonsten gelten unsere Honorarsätze wie unter "§ 3 Preise" fixiert.

§2 Auftragserteilung und Leistung

2.1 Grundlage der Geschäftbeziehung ist der jeweilige Dienstleistungs-/Beratungsvertrag, bzw. der Auftrag/Bestellung/Terminwunsch des Klienten an uns, in dem der Leistungsumfang sowie die Vergütung festgehalten werden. Sofern keine weiteren Festlegungen/Vereinbarungen getroffen sind berechnen wir jeweils Manntages-Sätze von mind. € 900,- pauschal inkl. Reisekosten im Inland, bei europäischen Auslandaufträgen erhöht sich die Tagespauschale um € 500,-.

2.2 Der Klient kann uns Aufträge in folgenden Formen erteilen: telefonisch, postalisch, per Fax, per E-Mail oder persönlich.

Ebenso nehmen wir formlose Aufträge entgegen. Der Klient erhält im Regelfall oder bei Bedarf nach Auftragseingang eine Auftragsbestätigung per E-Mail. Mit dieser Auftragsbestätigung gilt der Auftrag als angenommen und der Beratungsvertrag als zustande gekommen. Diese Auftragsbestätigung ist maßgeblich für den Liefertermin. Bei fortlaufenden Geschäftsbeziehungen ist auch eine Abrechnung/Rechnung und die darin bezeichneten und abgerechneten Leistungen als Bestätigung/Anerkennung des Auftrages ausreichend/gleichzusetzen.

2.3 Bei besonderem Bedarf ziehen wir externe Berater hinzu, die wir durch langjährige Zusammenarbeit kennen. Die Geschäftsbeziehung besteht in diesen Fällen weiterhin zwischen uns und dem Klienten, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

2.4 Aktualisierungen und Änderungen von Angeboten und Aufträgen werden von beiden Parteien schriftlich festgelegt und als Zusatzvereinbarung Bestandteil der Vertragsbeziehung zwischen uns und dem Klienten.

§3 Preise

In allen Preisen unserer Leistungen ist die gesetzliche Mehrwertsteuer von derzeit 19 % nicht enthalten. Im Regelfall (solange nichts Abweichendes vereinbart ist) erhalten wir 50% der anzusetzenden Vergütung bei Vertragsabschluss.

Es werden bei Beratungsleistungen/Consultingleistungen und/oder sonstigen Dienstleistungen (wie z.B. Vermittlungen, Wirtschaftlichkeitsanalysen, Grob- und Detailplanungen) entsprechende Einzelhonorare fällig, welche sich am Wert des Projektes/Beratungsprojektes/Beratungsleistung orientieren und mind. 7,5% der Projektsummen betragen. Dies erkennt der Klient auch ohne ausdrückliche schriftliche Bestätigung an! Ausgenommen hiervon sind lediglich unaufgeforderte Leistungen, oder Erstkontaktgespräche ohne Beratungsinhalt! Bei reinen Vermittlungstätigkeiten wird eine Provision für beide Seiten (Käufer und Verkäufer) fällig, diese beträgt jeweils 7% vom Netto-Vermittlungswert je Vertragspartner, mindestens jedoch Netto € 5.000,- je Vertragspartner, zahlbar jeweils nach Benennung der Vertragspartner, bei Vermittlung längerwirkender Verträge gilt eine Vermittlungsgebühr von 5%/anno vom Nettovertragswert als akzeptiert und vereinbart.

Bei Beauftragung von Studien/Gutachten/Sachverständigen-Tätigkeit/eingeschränkten kurzen Dienstleistungen/Behördenbeauftragung und Presseanfragen mit Stellungnahmen und/oder anderen, zeitlich begrenzten, Zuarbeiten/Diensten kann alternativ eine Honorarbasis im Stundenaufwand vereinbart werden. Unser Stundensatz beträgt in diesem Fall € 185,- netto, incl. aller Nebenkosten wie Reisekosten/Bürokosten/Dokumentenkosten usw. Es wird in einem solchen Fall mind. 1/2-Manntag abgerechnet. 1-Manntag entspricht 10h, entspricht € 1850,-- netto.

Bei Auditbegleitung oder Auditdurchführung für einen Klienten werden innerhalb Deutschlands mind. 2 Manntage, bei europäischen Standorten 4 Manntage und beim Einsatz ausserhalb Europas mind. 6 Manntage, inkl. Vorbereitung/Nachbereitung abgerechnet.

Wirtschaftlichkeitsberechnungen und/oder detalierte Einzelanalysen jeglicher Art im Entwicklungsstadium eines Projektes seitens maltCert Institut sind immer unverbindlich und dienen der Information, diese sind stets Kostenpflichtig und Pauschal gem. Einzelstundenvergütung mit pauschal 20h/Standort-Projekt zu vergüten, unabhängig sonstiger Beauftragungen. Im Auftragsfall eines Gesamtprojektes wird diese Pauschalvergütung mit dem Hauptauftrag verrechnet.

Besonderheiten bei mündlicher/fernmündlicher Erst-Beratung: Für einen mündlichen, fernmündlichen oder schriftlichen Rat oder eine Auskunft (Beratung), die nicht mit einer anderen abrechenbaren weiteren Tätigkeit zusammenhängt wird ein 1h-Pauschal-Honorar fällig. Wenn also keine sonstige Vereinbarung getroffen worden ist, erhält maltCert Institut GmbH eine Pauschal-Vergütung. Für ein erstes mündliches oder fernmündliches Beratungsgespräch beträgt die Vergütung somit pauschal netto € 185,- Euro. Wenn nichts anderes vereinbart ist, ist die Vergütung für die Erst-Beratung auf eine Vergütung für eine sonstige weitere Tätigkeit, die mit der weiteren Beratung unmittelbar zusammenhängt, anzurechnen.

§4 Zahlung und Fälligkeit

4.1 Unserer Anspruch auf Zahlung der Vergütung oder des Preises entsteht für jede einzelne Leistung, sobald diese von uns erbracht wurde, bzw. bei Abschluss des Vertrages. Alle Leistungen von uns, die nicht ausdrücklich als im Preis enthalten vereinbart und ausgewiesen werden, sind Nebenleistungen, die gesondert entlohnt werden.

4.2 Sobald die Rechnung dem Klienten zugeht, ist der Preis zur Zahlung fällig.

4.3 Der Klient kommt auch ohne eine Mahnung unsererseits in Verzug, wenn er die Zahlung nicht innerhalb von 10 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung vornimmt. In diesem Fall sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes zu fordern.

4.4 Zur Aufrechnung und Zurückhaltung gleichartiger Forderungen ist der Klient nur berechtigt, wenn sie rechtskräftig festgestellt und unbestritten sind. Für ungleichartige Forderungen ist ein Zurückbehaltungsrecht auf Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis beschränkt.

§5 Lieferfristen und Termine

5.1 Lieferfristen können nur Richtzeiten bzw. voraussichtliche Termine sein, die nach bestem Wissen und Gewissen angegeben werden. Es ist unser Anliegen, unsere Leistungen nach bestätigtem Auftragseingang innerhalb von 30 Werktagen bereitzustellen.

5.2 Die Nichteinhaltung eines Termins berechtigt den Klienten erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er uns eine angemessene Nachfrist gesetzt hat.

§6 Mitwirkungspflicht des Klienten

Der Klient stellt uns alle für die Durchführung des Auftrages erforderlichen Unterlagen, Informationen und Materialien, ermöglicht uns evtl. notwendigen zutritt zu seinen Produktionsanlagen und stellt uns ggf. Personal zur Begleitung innerhalb seiner Produktionsstandorte zur Verfügung.

§7 Verschwiegenheitsklausel

Wir sind verpflichtet, über alle uns im Rahmen der Tätigkeit bekannt gewordenen betrieblichen, geschäftlichen und privaten Angelegenheiten Stillschweigen zu bewahren. Diese Verpflichtung zur Verschwiegenheit gilt im gleichen Maße für unsere Erfüllungsgehilfen. Die Schweigepflicht gilt auch nach Beendigung des Vertrages und kann nur durch den Klienten selbst schriftlich aufgehoben werden. Darüber hinaus sind wir verpflichtet, die zum Zwecke der Beratungstätigkeit überlassenen Unterlagen sorgfältig zu verwahren und gegen Einsichtnahme Dritter zu schützen. Es werden keine vom Klienten an uns übergebene Unterlagen, Dokumente, o.ä. an den Klienten zurückgesendet.

§8 Haftungsbeschränkung

8.1 Wir übernehmen keine Haftung für jegliche Schäden, die durch höhere Gewalt (z.B. Stromausfälle, Naturereignisse oder Verkehrsstörungen), Netzwerk- und Serverfehler, Leitungs- und Übertragungsstörungen, Viren oder Störung des Postweges entstanden sind. Für die endgültige Überprüfung sämtlicher übertragener bzw. versandter Daten ist der Klient verantwortlich.

8.2 Wir übernehmen auch keine Haftung für Schäden an Hard- und Software des Klienten, die durch die unwissentliche Übersendung von Dokumenten per E-Mail verursacht werden, die von einem Virus infiziert worden sind.

8.3 Wir sind verpflichtet, die uns übertragenen Arbeiten mit fachlicher un kaufmännischer Sorgfalt nach bestem Wissen durchzuführen. Dennoch haften wir nicht für den Fall, dass der Erfolg einer von uns vorgeschlagenen Maßnahme hinter den Erwartungen des Klienten zurückbleibt.

8.4 Wir haften nicht für Schäden und Folgeschäden, soweit der Auftraggeber selbst oder Dritte die uns überlassenen Materialien, Dokumente oder Informationen verändert oder verfälscht haben.

8.5 Unsere Haftung beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie auf die Verletzung von Kardinalpflichten.

Prinzipiell gilt:

Das Einholen, Stellen und Ausführen von erforderlichen und im Regelfall kostenpflichtigen Genehmigungen, Anträgen oder Anfragen und aller kostenintensiven Installationen zum Gasbezug/ Stromeinspeisung/ Strombezug/ Wasserbezug und Abwasserabgabe in das betroffene Ver.- oder Entsorgungsnetz, sowie alle gesetzliche Genehmigungen sind Sache des Auftraggebers, sofern nicht ausdrücklich einzelvertraglich anders geregelt. Insbesondere auch die Einverständniserklärung von Grundstückseigentümer (sofern mit dem Auftraggeber nicht identisch), dass die Anlage errichtet und betrieben werden kann, sowie Verlegung und Anschluss der erforderlichen Leitungen von der Energieerzeugungsanlage zum zuständigen Netzbetreiber vorgegebenen Verknüpfungspunkt der entsprechenden Netze (Gas-, Strom-, Wasser-, Abwassernetz) sind immer Sache des Auftraggebers.

maltCert Institut ist niemals für unterstellte oder beabsichtigte Erlöse/ Renditen/ Einspeisevergütungen/ Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen insbesondere EEG und/oder KWK bedingte Erlösprognosen des Auftraggebers verantwortlich, diese sind ausschließlich Sache des Auftraggebers.

§9 Mängelrüge

9.1 Wenn uns der Klient nicht innerhalb von 10 Tagen nach Abwicklung des Auftrags etwaige objektiv vorhandene, schwerwiegende Mängel meldet, so gilt der Auftrag als endgültig abgewickelt

9.2 Sollte der Klient eine Dienstleistung komplett in Frage stellen, muss diese Bemängelung durch ein von einem Dritten erstelltes, seriöses Gegengutachten untermauert werden.

9.3 Sofern eine Mängelrüge erfolgt, muss uns die Möglichkeit zur Nachbesserung eingeräumt werden. Sollte diese Nachbesserung nachweislich erfolglos bleiben, so hat der Klient das Recht auf Minderung oder Wandlung. In jedem Fall aber ist die Haftung auf die Höhe des betreffenden Auftrags begrenzt. Haftungen, die auf der Verletzung eines Urheberrechts oder auf Ansprüchen Dritter basieren, übernehmen wir nicht.

9.4 Wenn die Lieferfrist unangemessen lange überschritten worden ist – hier gilt die individuell vereinbarte Lieferfrist als Richtwert – und wir eine vom Klienten schriftlich mitgeteilte, angemessene Nachfrist nicht einhalten konnten, ist der Klient zum Rücktritt aus dem Vertrag berechtigt.

§10 Dokumenten, Kunden- und Quellenschutz

10.1 Sämtliche bislang/jetzt als auch zukünftig übermittelte Informationen/Inhalte/Daten/Datensätze oder Dokumente von maltCert/einem seiner Lieferanten/Planungsbeteiligten unterliegen dem alleinigen Recht der Weiterverwendung/Nutzung der maltCert und dürfen daher weder unbefugt weitergegeben/genutzt oder sonstwie Dritten, ohne ausdrückliche Genehmigung seitens maltCert, zur Kenntnis gebracht werden. Es sei denn im unmittelbaren Zusammenhang mit dem erteilten Auftrag, und einer damit geleisteten ausdrücklichen Freigabe seitens maltCert. Ein deliktischer Verstoß gegen diesen Hinweis wird strafrechtlich und zivilrechtlich verfolgt. Explizit weisen wir auch auf die Geltendmachung des Schutzvermerkes nach DIN 34 hin.

10.2 KUNDEN- UND QUELLENSCHUTZ. Die Parteien vereinbaren auch ohne schriftliche Bestätigung bereits jetzt einen absoluten Kunden- und Quellenschutz (NCND). Der Interessent/Käufer/Mailempfänger verpflichtet sich insbesondere, ihm im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordene Geschäftsverbindungen der maltCert weder direkt noch indirekt über irgendwelche Dritte unter Umgehung der maltCert zu kontaktieren.

(1) Der Interessent/Käufer/Mailempfänger hat folgende Daten streng vertraulich zu behandeln:

1 Konditionen, die hier festgeschrieben werden

2 Daten der maltCert

3 Daten aller Projekte/Lieferanten/Kunden und sämtliche damit in Verbindung stehende Daten der maltCert

(2) Gibt der Interessent/Klient/Käufer/Mailempfänger vertrauliche Daten an Dritte weiter, so verstößt er gegen seine Pflichten und macht sich pauschal schadensersatzpflichtig in Höhe 10.000 Euro.

Wenn es aufgrund der Weitergabe von Daten zu einem Vertragsabschluss oder sonstigen Rechtsbeziehungen und somit zu einer Beteiligung/Einlage/Erwerb oder sonstiger Rechtsbeziehungen zwischen dem Interessent/Käufer/Mailempfänger oder dessen Beauftragten und einem Projektbeteiligten/Lieferanten der maltCert oder dessen Beauftragten kommt, an denen die maltCert nicht finaziell beteiligt ist, entsteht der maltCert ein Vermögensschaden in Höhe üblicher Vereinbarungen, die normalerweise die maltCert im Zuge seiner Aktivität erzielt hätte. Für diesen Vermögensschaden ist der Käufer/Interessent ebenfalls schadensersatzpflichtig.

§11 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so werden die übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Regelung treten, die im Rahmen des rechtlich Zulässigen dem Willen und Interesse beider Parteien am nächsten kommt.

§12 Anzuwendendes Recht

Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Klienten und uns ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden.

§13 Erfüllungsort und Gerichtsstand

13.1 Erfüllungsort ist der Sitz unseres Unternehmens in Speyer.

13.2 Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar zwischen uns und dem Klienten ergebenden Streitigkeiten wird das für unseren Sitz in Ludwigshafen örtlich zuständige Gericht vereinbart.

maltCert Institut GmbH

Friedrich-Sprater Str. 5, 67346 Speyer

Geschäftsführer: Jörg Friedrich Faulhaber

HRB Ludwigshafen 62459
Steuernummer: 41/652/0104/0
Ust-IdNr. DE275722735

Telefon: +49-151-149-366-47

Neuester Stand: 03.06.2020

©2011-2020 maltCert Institut© GmbH, 67346 Speyer, email: info@malt-cert.de, dev4u®-CMS