Ein Euro ist ja nicht viel Geld. Wenn man ihn mit 250 Millionen Kästen Bier pro Jahr multipliziert läppert sich das 1/4 Milliardchen trotzdem so zusammen. Im Jahr 2007 hatten sich diverse Brauereien und Brauerei-Gruppen verbotenerweise abgesprochen und Zack in 2008 die Preise gemeinsam angehoben. Das ist längst erwiesen und die Strafgeldzahlungen des Kartellamtes auch längst beglichen. Nur Carlsberg erhob gegen die Strafbescheide Einspruch und verhandelt nun final am OLG Düsseldorf, noch einmal die ganze Sache. Denn die gute, feine Carlsberg-Gruppe ist der einzige Bierproduzent der garnichts gemacht hat. Wie ungerecht vom Kartellamt und ihrem Chef Mundt ...
Der unschuldige dänische Biergigant will das Thema wohl endlich vom Tresen haben, nachdem er über Zwischensiege und kassierte Bundesgerichtshof-Urteil nun wieder auf Start gesetzt wird in diesem Biermonopoli.
2014 hatte die Wettbewerbsbehörde gegen Mikro-Brauereien aus Bitburg, Warstein, Meschede, Radeberg, Krombach und die feine, ehrenwerte Carlsberg-Truppe aus Copenhagen aufgrund von Preisabsprachen drastische Geldbußen in Höhe von gut 330 Millionen Euro verhängt.
Deutsche Brauer und Mälzer sind schon immer sehr kreativ gewesen was die zufällige Preiserhöhung angeht. Ob rund um den Münchener Speckring, den Kölner Stadtring oder am Frankfurter Anlagen-Ring. Zufällige Zufälle gibt es da zuhauf. Seit Jahrzehnten nix Neues. Natürlich alles ganz seriös und nicht beweisbar, weil ja nix war und ist, "scho klar". Dies betont ja auch die Anwaltstruppe des Brauerei-Grössus aus Skandinavien. Die anderen zufälligen Zufalls-Brauereien haben halt 270 Millionen aus Jux und Dollerei abgedrückt oder weil sie gerade so schön flüssig waren, um im Bild zu bleiben.
Nach über einem Jahrzehnt wechselt man nun von Monopoli zu Memory und befragt die Zeugen der grossen Gedächtnislücke(n) in einem kostenintensiven Prozess erneut vor dem wieder zuständigen OLG.
Gewonnen haben auf alle Fälle die Kanzleien und Juristen, die Brauer und Mälzer, egal ob mit oder ohne Strafzahlung. Ein Straf-Schnäppchen wurde es zwar nicht, aber billig davongekommen ist man allemal. Denn rechnet man mal 5 Jahre lang den Vorteil dagegen, kommt eine feine Pilsener Milliarde um die Ecke, da waren die 250 Millionen durchaus verschmerzbar.
Aber auch das Kartellamt hat gezeigt das es Zähne hat, auch wenn die Strafzahlungen von damals hätten höher ausfallen müssen. Die vielstimmige Jammer-Kakophonie der Brauereien fiel damals leider auf fruchtbaren Boden, denn der 4-fache Abschöpfungssatz stand zur Diskussion.
Aktualisierung 09.09.2021: Wenn sich im Laufe des neu zu verhandelnden Prozesses eine ähnliche "Vergesslichkeit", wie im heute "mit Freispruch" beendeten "Kölsch-Kartell-Verfahren", herausstellen sollt, dann geht Carlsberg womöglich ebenfalls Ende des Monats mit einem Freispruch vom abgedunkelten Hinterzimmer-Absprachen-Feld. Man wird sehen was die angesetzen 30 Verhandlungstage an "Erinnerungslücken, beginnender Demenz oder B12-Mangel" so alles "nicht zutage" fördern werden ...
Verlierer sind zum Schluß wie immer die Konsumenten und Steuerzahler. Was soll´s. Skol!